Elektro Motor Gleitschirm

Der Traum vom Fliegen sitzt seit jeher in den Köpfen der Menschheit. Mit der Entwicklung vom Gleitschirmsport sind wir diesem Traum einen Schritt näher gekommen. Aber auch unsere Träume entwickeln sich weiter und mit dem Motorschirmfliegen eröffnen sich neue Flugmöglichkeiten von denen wir bis anhin nur zu träumen wagten.

  • FLIEGEN IN EINER NEUEN DIMENSION
  • IN EINER WOCHE ZUM E-PILOTEN
  • AUSBILDUNG IM GLARNERLAND
  • EINZELUNTERRICHT
  • BERATUNG UND BETREUUNG DURCH E-FLUGLEHRER BAZL


FORTSCHRITT DER DICH ANTREIBT


Der Elektroantrieb ermöglicht dem Gleitschirmpiloten den Einstieg in die Thermik, einen Flug vom Tal über die Berge, einen verlängerten Flug ohne Thermik, einen Flug im Flachland ohne Winde und vieles mehr.

Seit 2016 gehören E-Hängegleiter zum SHV und sind damit die jüngste Flugsparte beim Schweizerischen Hängegleiter Verband. Wir sind seit der ersten Stunde mit dabei und bieten eine fundierte E-Motorschirm Schulung an. Gerne begleiten wir dich bei deiner Ausbildung zum E-Hängegleiter Piloten.

 

  • Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist ein Gleitschirm-Brevet. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt bei Basisrausch in Mollis / Schänis.

  • Die Ausbildung zum E-Piloten findet im Einzelunterricht oder als Privatgruppe statt. Ausbildungsstart ist jederzeit nach Absprache möglich.

    AUSBILDUNG ZUM E-PILOT
    Praktischer Teil:
    Die praktische Ausbildung zum E-Piloten dauert bei Basisrausch 5-7 Tage. Diese kannst du in einer Woche oder etappenweise absolvieren. Es werden mindestens 20 Ausbildungsflüge absolviert. Dabei trainieren wir das Groundhandling mit Motor, machen Lauf- und Aufziehübungen, üben das Start- und Landemanöver, drehen Platzrunden und arbeiten an den Prüfungsaufgaben.

    Theoretischer Teil:
    Die theoretische Ausbildung beinhaltet die Fächer Wetterkunde, Gesetzgebung, Vorschriften, Materialkunde/Technik und Flugpraxis. Ebenfalls zu der theoretischen Ausbildung gehört das Sachgebiet Flugfunk und Funksprüche, welche im Rahmen der momentanen Richtlinien unterrichtet werden. Die Theoretischen Ausbildungsblöcke finden im Atelier von Basisrausch statt. Theoriematerial und Schulungsunterlagen für das Selbststudium zu Hause wird zu Beginn der Ausbildung abgegeben und sind im Preis inbegriffen.

    UMSCHULUNG AUF CH ANERKANNTER E-PILOT
    Bist du im Besitz eines ausländischen Motorschirm Brevets? Wir bieten dir eine verkürzte Umschulung an. Nach Abschluss erhältst du das Schweizer E-Piloten Brevet.

  • Prüfungsort für die theoretische und praktische Prüfung sind Mollis GL. Treffpunkt ist jeweils im Atelier von Basisrausch.

    Theoretische Prüfung:
    in den Fächern Wetterkunde, Gesetzgebung und Vorschriften, Materialkunde/Technik, Flugpraxis. Sie wird mündlich oder schriftlich im Atelier von Basisrausch abgelegt. Es ist noch offen, wann das Sachgebiet Flugfunk (Fach 90) und die Radiotelefonie (Voice) absolviert werden muss.

    Praktische Prüfung:
    Voraussetzung sind mindestens 20 Starts, Platzrunden und Landungen sowie eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. CHF Deckung. Die Prüfungsaufgaben sind: Flug- und Startvorbereitung (Briefing), Start, 8-Figur (Horizontalflug), Touch and go, Landeanflug, Landung in einem markierten Landefeld mit einer Länge von 100 m und Funksprüche.

  • Ausbildung zum E-Pilot: 1850.- CHF

    Umschulung auf CH E-Pilot: 600.- CHF

  • E-Motor:
    Jeder Auszubildende ist von Anfang an in Besitz eines eigenen E-Motor. Wir empfehlen den Transformer von U-Turn Motors, welcher bei uns bezogen werden kann.

    Gleitschirm:
    Es eignet sich grundsätzlich jeder für E-Motor zugelassene Gleitschirm, der den vorgesehenen Gewichtsbereich inkl. E-Motor einhält.

    Funk:
    Während der Ausbildung kommunizieren wir über PMR Funkgeräte, welche von uns zur Verfügung gestellt werden.

    Für die Motorschirm-Ausbildung steht kein Mietmaterial zur Verfügung. Gerne stehen wir dir vorab in einem persönlichen Gespräch für die Materialberatung zur Verfügung.

  • Jeder Halter eines Hängegleiters muss eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. CHF Deckung haben. Der SHV bietet eine kostengünstige Prämie für seine Mitglieder an.
  • Flugfunk:
    Es ist noch offen, wann eine Theorieprüfung sowie die praktische Prüfung Radiotelefonie in einer nationalen Sprache (oder in englischer Sprache, falls am Flugfeld auch Englisch gesprochen wird) absolviert werden muss. Piloten mit gleichwertiger ausländischer Funk-Lizenz müssen diese Prüfungen nicht machen.

    Momentaner Stand (Juni 18): Der zuständige Fluglehrer unterrichtet die nötigen Inhalte zur Funktelefonie im Rahmen der Motorschirmausbildung. An der Prüfung wird im entsprechenden Umfang Fachwissen vom Piloten vorausgesetzt und geprüft. Die Pflicht einer weiterführenden Radiotelefonie Ausbildung kann jederzeit vom SHV eingeführt werden. Beim Eintreffen einer solchen Regulierung muss sich der Pilot selbständig für die zusätzlichen Module anmelden und die Kosten dafür selber tragen.

    Flugfelder:
    Hängegleiter mit Elektroantrieb dürfen nur auf Flugfelder starten und landen. Aussenlandungen sind erlaubt, falls eine sichere Rückkehr zum Flugfeld nicht möglich ist. In der Schweiz gibt es fast 40 Flugfelder. Diese Flugfelder dürfen genutzt werden, wenn der Pilot eine schriftliche oder mündliche Bestätigung vom Flugfeldleiter hat. Informationen über die Flugfelder und die Zulassung der Hängegleiter mit Elektroantrieb sind auf der Webseite des Vereins Elektroflug Schweiz zu finden.

    Zugelassene Elektroantriebe:
    Zugelassen sind Elektroantriebe für Gleitschirme, Deltas und Starrflügler als Fussstarter oder als Trike. Sie müssen den Lufttüchtigkeitsanforderungen des deutschen Luftfahrtbundesamtes (LBA) für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge der Bauart Fussstart-UL und Trike entsprechen. Jeder Pilot muss prüfen, dass der Hersteller diese Anforderungen erfüllt.

    Rechtliche Grundlagen:
    Die rechtliche Grundlage ist die «Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien» (VLK). Grundsätzlich sind Hängegleiter mit und ohne Elektroantrieb gleichgestellt. In Artikel 10a enthält allerdings Sonderbestimmungen:
    • Starts und Landungen ausschliesslich von einem Flugfeld (Ausnahme: Landungen aus Sicherheitsgründen)
    • Bewilligung des Flugplatzleiters
    • Zulassung des Geräts gemäss deutschen Lufttüchtigkeitsanforderungen Aufgrund der Flugfeldpflicht gelten zudem die dortigen Anforderungen (insb. Funk).

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